Oldtimervermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oldtimervermietung Sadowa7 Ehrenfelsstraße 9, 10318 Berlin | Inhaber: Ronny Ullrich
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Oldtimer-Fahrzeugen, Kleinkrafträdern sowie Zubehör zwischen der Oldtimervermietung Sadowa7 (Vermieter) und dem Mieter.
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2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die befristete Überlassung von Fahrzeugen zur privaten Nutzung (z. B. Veranstaltungen, Fotoshootings, Freizeit). Eine gewerbliche Nutzung (z. B. Untervermietung, gewerbliche Personenbeförderung) oder die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen ist untersagt.
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3. Vertragsschluss
Die Buchung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail ausreichend) des Vermieters zustande.
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4. Preise, Zahlung und Kaution
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Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
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Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder bar bei Abholung.
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Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar zu hinterlegen. Wichtig: Die Kaution stellt lediglich eine Sicherheit dar, die Haftung des Mieters ist dadurch nicht auf die Kautionshöhe begrenzt.
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5. Mietdauer und Rückgabe
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Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben.
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Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangener Stunde eine Gebühr von 25,00 € fällig. Zudem haftet der Mieter für Folgeschäden (z. B. Entschädigung für Nachmieter).
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6. Pflichten des Mieters und Nutzungsbeschränkungen
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Fahrerlaubnis: Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen (PKW: Klasse B | Schwalbe: AM oder B).
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Fahrerkreis: Das Fahrzeug darf nur von im Mietvertrag genannten Personen geführt werden.
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Betankung: Die Fahrzeuge (Zweitakter) müssen zwingend mit Zweitakt-Gemisch (1:50) betankt werden. Schäden durch Fehlbetankung trägt der Mieter in voller Höhe.
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Sicherung: Die Simson Schwalbe ist bei Nichtgebrauch mit dem mitgelieferten Schloss an einem ortsfesten Gegenstand zu sichern.
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Helmpflicht: Bei Kleinkrafträdern ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms gesetzliche Pflicht.
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7. Haftung und Versicherung
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7.1 Versicherungsumfang
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PKW (Trabant 601): Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Selbstbeteiligung (SB) im Schadensfall: 1.000,00 €.
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Zweiräder (Simson Schwalbe): Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. SB im Teilkaskofall (Diebstahl, Brand, Wild): 500,00 €.
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7.2 Haftung bei Zweirädern (Besonderheit) Da für die Simson Schwalbe kein Vollkaskoversicherungsschutz besteht, haftet der Mieter für alle selbstverschuldeten Schäden (z. B. Sturz, Umfaller, Kollision, Vandalismus) in voller Höhe der Reparaturkosten bzw. bis zum Wiederbeschaffungswert.
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7.3 Haftungsausschluss Vermieter Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus technischen Defekten oder liegengebliebenen Fahrzeugen (Pannen), sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder die Erstattung von Reisefolgekosten (z. B. Hotel, Taxi) besteht nicht.
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8. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Mietbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises an.
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9. Datenschutz und Schlussbestimmungen
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Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung gespeichert.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.